Tauschbörsenurteil |
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Mittwoch, den 27. Oktober 2010 um 08:28 Uhr |
Das Landgericht Hamburg legte heute sein Urteil in einem Schadensersatz-Prozess (Az.: 308 O 710/09) vor. Darin reduzierte es den von den betroffenen Musikverlagen verlangten Betrag von 600 Euro auf lediglich 30 Euro für zwei Musikstücke. Der Fall: Das Ergebnis: Auch wenn es nach einem kräftigen Dämpfer für die Musikindustrie klingt, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Denn das Gericht hat auch entschieden das weitere Rechtsmittel zugelassen sind. D.h. es kann zu einer Revision kommen. |