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StVo - Neuregelung! PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 17. Juni 2010 um 10:23 Uhr

Die Straßenverkehrsordnung (StVo) sieht seit dem 11. Juni 2010 eine Markierung für gute und schlechte Autofahrer vor:

Auto mit DeutschlandfahneAllen Fahrer die sich im Straßenverkehr schlecht benehmen - unter anderem durch plötzliches Anhalten, zu dichtem Auffahren, Überholen an gefährlichen Stellen, Abbiegen ohne zu blinken, Drehen auf Hauptstraßen und rechts überholen - sind verpflichtet eine Fahne am Auto zu befestigen.
Diese Fahne ist rot mit eine schwarzen Streifen oben und einem gelben Streifen unten.

Diese Fahnen, die schlechte Autofahrer schnell erkennen lassen, werden an der Autotür befestigt und müssen für alle anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein

Fahrer, die besonders schwache Leistungen zeigen, müssen zwei Fahne - auf jeder Seiten ihres Autos - befestigen.

 

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