Sonntag, den 30. Mai 2010 um 13:58 Uhr |
Microsofts Plattformstrategie-Chef Ryan Gavin gibt zu: der IE6 (2001 mit Windows XP das Licht der Welt erblickt) "ist bei Sicherheitsbeauftragten und Entwicklern weithin unbeliebt". Von den aktuellen 18% des Browsermarktes hat er die bescheidene Aufgabe "den Anteil des IE6 so bald wie möglich auf Null zu bringen".
Mit dieser Order gibt Microsoft nach inzwischen 9 Jahren zu, dass der IE6 ein schlechter Browser ist und war.
Einsicht ist der erste Schritt zur Verbesserung.
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Freitag, den 24. August 2007 um 18:20 Uhr |
Das Schnurlose Lenkrad für die Xbox 360 kann unter Umständen anfangen zu rauchen.
Nach dem der Software-Riese dies erfuhr behauptete er wie üblich es wäre ein Feature um die Realitätsnähe zu erhalten.
(Achtung: War nur ein Witz!)
Microsoft hat eine große Umtauschaktion gestartet und sagt es kommt nur in Ausnahmefällen zur Rauchentwicklung wenn das mitgelieferte Netzteil genutzt wird. Ein Batteriebetrieb ist ohne Probleme möglich.
Mehr Informationen zum Austausch-Programm gibt es unter der Hotline 0800 181 2968.
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Freitag, den 24. August 2007 um 10:25 Uhr |
Unter dem Nicknamen Sk0t stellt der bekannte Administrator des (nicht mehr existierenden) EliteTorrents-Netzwerks unerlaubt den Film "Star Wars: Episode III" ins Internet.
Dumm gelaufen: Die amerikanischen Bundesbehörden wurden auf ihn aufmerksam, nahmen ihn fest und verklagte ihn. Seine Strafe lautete: Fünf Monate Gefängnis und fünf weitere Monate Hausarrest.
Inzwischen ist Sk0t im Hausarrest, aber mit einer besonderen Auflage: seine Internetverbindung soll überwacht werden. Grundsätzlich kein Problem aber...
Die Überwachungs-Software funktioniert lediglich unter Windows!
Sk0t wiederum nutzt Ubuntu Linux.
Eine Entscheidung muss getroffen werden: Entweder kein PC, oder Windows kaufen. Für Letzteres fehlt ihm jedoch als Arbeitsloser mit zwei Vorstrafen das Geld.
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Samstag, den 19. Mai 2007 um 08:30 Uhr |
...sind wie ein Selbsttest!
Wer über eine dieser Support-Anfragen nicht schmunzeln oder gar lachen kann, sollte folgenden VHS-Kurs besuchen: "Computerführerschein für Anfänger"
Zum Test
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Donnerstag, den 19. April 2007 um 17:56 Uhr |
Gestern hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Das Justizministerium stellt diese Regelungen als verbesserten Rechtsschutz der Betroffenen dar. Dagegen sehen Datenschützer eine Verletzung des Grundgesetzes. Auch einige Politiker von SPD, CDU/CSU sprechen sich derweil gegen die "drohende Zwangsspeicherung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung" aus.
Umgesetzt wird hier eine EU-Richtlinie, die allerdings auch schon in die falsche Richtung geht. :(
Konkret sieht die Datenspeicherung folgendermaßen aus:
- Die Daten werden 6 Monate gespeichert.
- Gespeichert werden die genutzten Rufnummern und/oder Kennungen, der Zeitpunkt und Länge der Verbindungen sowie bei Mobilfunkverbindung die Standorte.
- Zusätzlich werden Daten über den Internetzugang, Internettelefonie und vor allem der E-Mail-Kommunikation erfasst werden.
- Nicht gespeichert hingegen dürfen Inhalte der Kommunikation und Daten über besuchte Internetseiten.
Kritiken daran sind absolut berechtigt. Denn die Frage, wer wann mit wem von welchem Ort aus kommuniziert hat, berühre den Kernbereich privater Lebensumstände sowie Geschäftsgeheimnisse. So heißt es aus dem Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung:
"Es ist bisher in keiner Weise überzeugend dargelegt, dass die Speicherung solch sensibler Daten in Fällen, in denen nicht einmal ein Anfangsverdacht vorliegt, angemessen ist".
Weitere Informationen findet man bei Google oder beim Projekt Stop1984.com
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