Zufällig bin ich im Kalender auf einen Eintrag von Heute vor einem Jahr gestoßen: huschi.net auf Joomla
Ziel war es an dem Tag endlich den entscheidenden Schritt zu tun um vom phpMyFAQ auf eine Joomla-Site umzusteigen. Ich weiß nicht mehr was mich vor einem Jahr aufgehalten hat. Denn es war ein Sonntag. ;) Ich habe es jedenfalls bis heute nicht geschafft und werde es dieses Jahr definitiv nicht mehr schaffen.
Die aktuell Arbeit an huschi.net stagniert, weil ich am phpMyFAQ keinen Spaß mehr habe. Es ist zu unflexibel, ich musste viele Dinge nachträglich einprogrammieren und meine fortschreitenden Ideen für die Zukunft von huschi.net sind damit fast gar nicht umzusetzen.
Das größte Problem und Zeitaufwand ist die Auswahl eines passenden FAQ-Extension für Joomla und die Überführung der bestehenden Daten.
Evtl. warte ich jetzt einfach auf Joomla 1.6 stable. Dann bin ich nicht mehr zwangsweise auf eine FAQ-Erweiterung angewiesen da es darin endlich einen Kategorie-Baum gibt.
Irritierender Spielzug beim American-Football:
Bei einem Highschool-Spiel testet der Quarterback die Defens: Er lässt sich den Ball geben und läuft gemütlich durch die Reihen und legt dann einen Sprint in die Touchdonwzone hin. Dies ist ein regelgerechter Spielzug. Die Verteidiger haben einfach nicht reagiert.
Berechtigte Frage: Warum sieht man das nicht öfters?
Weil in höheren Ligen (z.B. College-Football) solche Irritationen nicht mehr funktionieren.
Man muss bedenken, dass hier wirklich Kinder bzw. Jugendliche auf dem Platz stehen.
Das Landgericht Hamburg legte heute sein Urteil in einem Schadensersatz-Prozess (Az.: 308 O 710/09) vor. Darin reduzierte es den von den betroffenen Musikverlagen verlangten Betrag von 600 Euro auf lediglich 30 Euro für zwei Musikstücke.
Weiterhin entschieden die Richter, dass der Vater des Jungen als Internet-Anschluss-Inhaber keine Mitschuld treffe.
Der Fall:
Der damals 16 Jahre alte Jugendliche, hatte im Jahr 2006 zwei Lieder in eine Internet-Tauschbörse eingestellt. Sein Vater, dem der Internet-Anschluss gehörte, wusste nichts von den Aktivitäten seines Sohnes.
Das Ergebnis:
Der inzwischen 20-jährige Mann gilt als Verurteilt (Vorbestraft) da er das Urheberrecht verletzt hat.
Dennoch ist die Verringerung der Schadensersatzsumme um ein 20zigstel eine Anerkennung dessen, dass gar keine so großer Verluste für die Musikverlage bestehen.
Auch wenn es nach einem kräftigen Dämpfer für die Musikindustrie klingt, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Denn das Gericht hat auch entschieden das weitere Rechtsmittel zugelassen sind. D.h. es kann zu einer Revision kommen.
Die Mediengruppe RTL Deutschland wird ab dem 1. November im Großraum Nürnberg ihr bisher im UHF-Band (834 MHz) ausgestrahlten Sender einstellen. Betroffen sind die Sender RTL, Vox, RTL II und Super RTL im betreffenden Gebiet. Das Programmangebot vom Nürnberger Fernsehturm sinkt von bisher 24 auf dann 20 Programme.
Persönliche Meinung: Durch diese Maßnahme verringern sich zwar die zu empfangenen Programme, aber die durchschnittliche Qualität der ausgestrahlten Sendungen erhöht sich dadurch schlagartig. Ich zitiere aus einem meiner Lieblings-Songs der Wise Guys "Das Leben ist zu kurz":
Das Leben ist zu kurz für schlechte Musik,
zu kurz für Beziehungsstress und blöden Psychokrieg.
Das Leben ist zu kurz für dumme Laberei,
das Leben ist zu kurz für RTL 2.
Der Graffiti-Künstler "Banksy" hat für Simpsons einen extra langen Vorspann kreiert, welcher kritische Szenen über das Comic-Geschäft enthält.
Insbesondere wird die Produktion in Billig-Lohn-Ländern aufgezeigt.
Angeblich hatte Banksy weitere Ideen ausgetüftelt. Aber die Simpsons-Zeichner drohten aus zusteigen.
Banksys Identität ist unbekannt. Sein Simpsons-Vorspann wird in der Folge "MoneyBART" zu sehen sein. Der Vorspann ist bereits bei YouTube zu sehen: